Uncutting und Rechtslage...

  • Jetzt hab ich mal eine Frage zu den Blood-Patches und CO.. Und zwar fragte meine Freundin letzte Tage, Ob das eigentlich erlaubt ist, einen Bloodpatch oder Uncut einzusetzen. Ich meine im Endeffekt verändert man ja die Software. Ich meine, ICh hab da kein Problem mit, weil ichs ja selber auch mache. Aber mich interessiert da mal so die rechtliche seite... :phatgrin:



    EDIT:
    Wusste jetzt nicht, in welchen bereich die frage gehört, daher allgemein...

  • Jetzt hab ich mal eine Frage zu den Blood-Patches und CO.. Und zwar fragte meine Freundin letzte Tage, Ob das eigentlich erlaubt ist, einen Bloodpatch oder Uncut einzusetzen. Ich meine im Endeffekt verändert man ja die Software. Ich meine, ICh hab da kein Problem mit, weil ichs ja selber auch mache. Aber mich interessiert da mal so die rechtliche seite... :phatgrin:



    EDIT:
    Wusste jetzt nicht, in welchen bereich die frage gehört, daher allgemein...



    Modifikationen werden doch von den Spielherstellern, Publishern und Vertriebsplattformen wie Steam sogar unterstützt. Es werden offizielle Contests veranstaltet und häufig wird durch das Bereitstellen von Spiele_Editoren die Modszene aktiv befeuert.


    Alles was Umsatz bringt ist gern gesehen. Ob das nun ein Modder ist, der für vergoldete Gewehrläufe und andere Waffenmods in bspw. Left 4 Dead sorgt oder Leuten ermöglicht ihre gecuttete Version durch dezensur in die von Publisher und Entwickler vorgesehen Ur-Fassung zu versetzen.


    Der deutsche und australische Jugendschutz ist der Unterhaltungsindustrie eh ein Dorn im Auge. Da bei gewaltgeminderten Fassungen Absatzeinbußen sicher sind. Da ist denen das mehr als recht, wenn die Möglichkeit von Privatpersonen geschaffenen wird, die Zensur im Nachhinein zu umgehen. Viele Entwickler machen es den Kunden ja ganz gezielt besonders einfach die Ursprungsfassung durch Sprachänderung oder einen klein Eintragsänderung in der .cfg wieder herzustellen.

  • je nachdem wie die EULA und die dortigen rechtsbestimmungen sind ist selbst das nutzen der unveränderten software nicht erlaubt.


    es kann also sein, dass bei einigen Spielen die sowas in der Klausel drin stehen haben selbst nur der Austausch der Originaldateien von cut zu uncut nicht erlaubt ist.


    andere wiederum begrüssen modifikationen an ihren Spielen und bieten sogar noch die nötigen Tools dafür an.


    Der Jugendschutz ist in beiden Fällen nicht sehr begeistert davon aber machen kann er nicht viel, weil die Programme an sich keiner Freigabe erfordern, weil eben nicht lauffähig ohne das dazugehörige Spiel.


    Bei der EULA ist es so, dass durch diese Klausel mit dem verbot der Verwendung der Originaldateien genau genommen auch ein original update untersagt wäre, aber da der Hersteller das ja selbst rausbringt ist es in Ordnung. Wir hingegen nutzen die Originalsoftware und machen ein inoffizielles update.


    Alles in allem ist das mit den patchen eine rechliche Grauzone, was von mir aus auch so bleiben kann. Am liebsten wäre es mir, wenn man es gesetzlich uneingeschränkt achen dürfte, da hätten alle was davon.

  • Der Witz ist ja, das die Eigentumsfrage da etwas schwierig ist. Gehört mir nur der Datenträger, auf dem das Spiel drauf ist, gehört mir die Nutzungslizenz der Software oder doch die Software selber. Juristisch lassen sich solche digitalen Güter nur schwer regeln

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