BOS-Funk kannst du theoretisch mit jedem X-Beliebigem Funkscanner, der das 4m-Band empfangen kann, mithören.
ALLERDINGS:
§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen
Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der
Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom
23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen
unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt
anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres
Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch
von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach §
88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt
entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund
besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.
Dazu dann auch:
§ 148 Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer 1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder
den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem
anderen mitteilt oder (…)
ALSO:
Theoretisch möglich, aber verboten.
BTW:
Mittlerweile stellen die Behörden aud Digitalen BOS um, da ist dann nix mehr mit abhören.
Gruß
Matthias