Es ist jetzt für alle Möglich im Rahmen einer Sammelklage (?) Verfassungsbeschwerde gegen das geplante EU Zugangserschwerungsgesetz einzulegen das bestimmte Webseiten sperren (also den Zugang erschweren) will
ZitatAlles anzeigenAm 23. Februar 2010 ist das sogenannte Zugangserschwerungsgesetz in Kraft getreten. Dieses Gesetz ist verfassungswidrig. Deshalb werden wir Mitte Februar 2011 Verfassungsbeschwerde dagegen einlegen und haben die Rechtsanwälte Dominik Boecker und Thomas Stadler mit der Ausarbeitung beauftragt. Dieser Verfassungsbeschwerde können Sie sich anschließen.
Die Kritikpunkte:
* Dieses Gesetz schafft die technische Grundlage für eine landesweite Zensurinfrastruktur im Internet.
* Das Risiko ist groß, dass Webseiten gesperrt werden, die gar kein strafbares Material beinhalten. Das zeigen die Erfahrungen aus anderen Ländern.
* Kriminelle Inhalte werden nicht gelöscht. Computerkundige können die Sperre leicht umgehen und die Seiten weiterhin aufrufen.
* Sperren können die Strafverfolgung vereiteln, da Kriminelle dadurch gewarnt werden.
* Das Gesetz ist verfassungswidrig.