Computer
GEZ-Gebühren unzulässig
Für Computer mit Internetanschluss dürfen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig keine Rundfunkgebühren erhoben werden. Eine Dolmetscherin hatte gegen den NDR geklagt, der Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte. Das Gericht urteilte, der NDR stelle derzeit im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung", da der Sender seine Radioprogramme im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten könne. (Aktenzeichen 4 A 188/09).
Na da Freuen wir uns doch mal richtig oder??