BOSFunk abhören

  • BOS-Funk kannst du theoretisch mit jedem X-Beliebigem Funkscanner, der das 4m-Band empfangen kann, mithören.


    ALLERDINGS:
    § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen


    Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der
    Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom
    23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen
    unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt
    anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres
    Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch
    von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach §
    88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 88 Abs. 4 gilt
    entsprechend. Das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund
    besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.


    Dazu dann auch:


    § 148 Strafvorschriften


    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird
    bestraft, wer 1. entgegen § 89 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder
    den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem
    anderen mitteilt oder (…)


    ALSO:
    Theoretisch möglich, aber verboten.


    BTW:
    Mittlerweile stellen die Behörden aud Digitalen BOS um, da ist dann nix mehr mit abhören.


    Gruß
    Matthias

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