Postal 2 Verboten?

  • Das würde mich jetzt ja mal interresieren Ist Postal 2 verboten oder nur Indiziert, weil ich hier in mehreren threads gelesen habe das es verboten wäre aber auch schon im internet gelesen hatte es ist nur Indiziert oder eventuell beschlagnahmt?
    Ich schätze mit diesen thema haben sich bestimmt schon viele auseinander gesetzt.
    Daher ich würde mich auf eine Antwort freuen 8-)

  • Und das problem beim Importieren ist, dass wenn der Zoll das päckchen aufmacht, das spiel gleich da behält... am besten ist es sich von jemandem mitbringen zu lassen und selbstverständlich im handgepäck mitführen... ;)

  • spiel wurde indiziert.
    verboten ist es nicht und bundesweit beschlagnahmt habe ich auch nix davon gelesen, also ne reine normale indizierung.


    wenn du ne kreditkarte hast kannst du es sogar bei amazon.co.uk also in england dir bestellen und schicken lassen, dort sind die spiele oft billiger als wenn du ne shop aus österreich oder schweiz nimmst.

  • nein ist es nicht


    zusamme gefasst bedeutet das:


    Indiziert - Darf nur Erwachsen zugänglich gemacht, nicht öffenlich beworben werden, Besitz und Kauf sind nicht strafbar.


    Beschlagnahme - es darf weder beworben, verkauft, jugendlichen zugänglich gemacht werden. der Besitz ist aber auch hier nicht strafbar

  • Sjoma, das ist falsch was du sagst:



    Ein Beschlagnahmungsantrag kann auf Grundlage folgender Gesetze gestellt werden:
    - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen: § 86a StGB
    - Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole: § 90a StGB
    - Volksverhetzung: § 130 StGB
    - Anleitung zu Straftaten: § 130a StGB
    - Gewaltdarstellung: § 131 StGB
    - Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften: § 184a StGB
    - Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften: § 184b StGB
    - Beleidigung: § 185 StGB
    - Verleumdung: § 187 StGB


    § 131
    Gewaltdarstellung


    (1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,


    1. verbreitet,
    2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
    3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
    4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
    (4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

  • Sowie ich das sehe ist Postal 2 hierzulande NICHT verboten, da er auf der Indizierungsliste A steht
    "Liste A: (Öffentliche Liste der Trägermedien) Trägermedien sind jugendgefährdend".
    Stünde es auf der Liste B wäre es verboten, da dann ein absolutes Verbreitungsverbot besteht.
    Nachzulesen auf BPJM.com. 8-)

  • @ Darklord


    Das habe ich auch immer gedacht.


    Soweit ich das jetzt aber verstanden habe, wird ein Medium auf Liste B gesetzt, bei dem die PRÜFER von einer strafrechtliche Relevanz ausgehen. Die Liste B Spiele werden dann erst in der nachfolgenden Instanz von Juristen auf Strafrechtlichen Inhalt überprüft und erst dann entweder Beschlagnahmt oder aber auf Liste A gesetzt und können so unter der Ladentheke an Volljährige verkauft werden.


    Auf der Seite der Bundesprüfstelle ist das genau ausgeführt:


    "B) Die Bundesprüfstelle führt in Teil B alle Trägermedien auf, die sowohl jugendgefährdend sind als auch einen möglicherweise strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass das Medium nicht strafrechtlich relevant ist, wird es in Liste A gesetzt. Stellt ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung fest, dass ein Medieninhalt strafrechtlich relevant ist, kommt es noch zusätzlich in die von der Bundesprüfstelle geführte Liste aller bundesweit beschlagnahmten Medien."

  • Hast recht. Habe nochmal in Wikipedia nachgelesen: " Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen, entgegen anderslautenden Gerüchten, keinem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen. Nur falls es zu einer bundesweiten Beschlagnahme durch ein Gericht kommt, ist auch die Abgabe an Erwachsene verboten. Die Einschätzung der Bundesprüfstelle, ob ein Medium strafgesetzeswidrig ist, ist für Gerichte unverbindlich.".


    Sehr interessant. :D

  • Postal 2 ist zu 1000% net vorboten sondern nur indiziert
    aber es ist nicht so leicht zubekommen aber es gibt genug shops die nach deutschland verschicken
    aber Meineswissens war Postal kurz davor verboten zuwerden da
    1. Islame rassistisch behandelt werden
    2. Protestanten immer als gewalttätigt dargestellt werden :chainsaw:
    3. und postal sinnloses töten gut findet

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