Neuer Zensor im Lande

  • Ich wollte nach längerer Zeit mal wieder eine MP3-Musikdatei aus dem Internet herunterladen. Da erschien folgende Meldung:
    https://notice.cuii.info/
    Diese Webseite ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht verfügbar.


    Die Sperrung der Webseite geschieht hierbei über eine so genannte DNS Sperre. Jeder Internetprovider betreibt eigene DNS Server. Diese Server dienen dazu eine Webseiten URL (http://www.google.de) in die entsprechende IP-Adresse des Servers zu ändern, auf dem die Webseite liegt. Diese DNS Server sind meist automatisch auf die DNS Server der Provider eingestellt. Ist hier also die Sperre für eine entsprechende Webseite eingerichtet, wird man auf eine Hinweis Seite der CUII umgeleitet und kann die alte Seite nicht mehr aufrufen.


    Von der CUII Seite
    CUII (Clearingstelle Urheberrecht im Internet.)
    Über uns
    Die Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) ist eine unabhängige Stelle. Sie wurde von Internetzugangsanbietern und Rechteinhabern gegründet, um nach objektiven Kriterien prüfen zu lassen, ob die Sperrung des Zugangs einer strukturell urheberrechtsverletzenden Webseite rechtmäßig ist. Ein Prüfausschuss prüft auf Antrag der Rechteinhaber und empfiehlt bei Vorliegen der Voraussetzungen eine DNS-Sperre dieser strukturell urheberrechtsverletzenden Webseite.
    Die Empfehlung des Prüfausschusses erfolgt jeweils einstimmig und nur bei eindeutigen Urheberrechtsverletzungen. Die Empfehlung wird der staatlichen Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) übermittelt. Ergibt die Prüfung durch die Bundesnetzagentur, dass eine DNS-Sperre unter den Maßgaben der Netzneutralitätsverordnung (Verordnung (EU) 2015/2120) unbedenklich ist, teilt die CUII dies den Internetzugangsanbietern und den Antragstellern mit.
    In diesen Fällen sperren die an der CUII beteiligten Internetzugangsanbieter die entsprechenden Domains der strukturell urheberrechtsverletzenden Webseite.


    Mitglieder
    1&1
    Börsenverein des deutschen Buchhandels e.V.
    Bundesverband Musikindustrie e. V.
    DFL Deutsche Fußball Liga e.V.
    game – Verband der deutschen Games-Branche
    mobilcom-debitel GmbH
    Motion Picture Association (MPA)
    Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
    STM
    Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
    Telekom Deutschland GmbH
    Verband der Filmverleiher e.V.
    Vodafone Deutschland GmbH


    Die gesperrten Adressen sind praktisch nur noch über VPN zuereichen. Oder änderung des DNS Servers. Hier ist ein link zu einer Seite wie man den DNS Server ändern kann:
    https://1.1.1.1/de-DE/dns/


    Von der Seite android-digital.de
    Netzsperren ohne Gerichtsbeschluss
    An sich ist gegen eine Netzsperre nichts einzuwenden. Doch in diesem Fall liegt das Problem eher darin, wer diese ausspricht und durchsetzt. Normalerweise sind Netzsperren möglich, dies hatte bereits der Bundesgerichtshof im Jahr 2012 bestätigt. Hierzu muss diese Netzsperre allerdings durch ein Gericht ausgesprochen werden. Doch genau dies passiert bei der CUII nicht. Hier haben sich private Unternehmen zusammengeschlossen und umgehen einfach den Weg über die Gerichte.
    Natürlich ist der Weg über ein Gericht oft langwierig. Da funktioniert so eine selbst verwaltete Clearingstelle natürlich deutlich schneller und einfacher. Das Problem dabei ist aber allerdings, dass dies nur der Anfang von einem „beschnittenen“ Internet werden kann. Ein Internet in dem private Firmen entscheiden welches Webseite noch erreichbar ist oder nicht erinnert schnell an das stark beschnittene Internet in China.


    Wo hört das auf?
    Hatte gerade selbst ein Problem mit einem PC Spiel das ich vor Jahren von Green Pepper gekauft hatte und nicht zum Laufen brachte. Habe mir das Spiel aus dem Internet heruntergeladen und kann es Spielen. Wenn die Seite geblockt wird, geht das nicht mehr.

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