Da gibt es überhaupt garkeine Diskussion, das ist garkeine Frage. Der Mensch darf alles tun und alles besitzen, wenn es innerhalb seines persönlichen Rahmens, seiner persönlichen Freiheit stattfindet und die Freiheit anderer nicht beeinträchtigt oder in nicht dazu dient andere direkt zu gefährden, wie bei Waffen bspw. Doch genau das passiert bei Verboten etc., die Freiheit eines Menschen wird verfassungswiedrigerweise zbsp. zu Gunsten von Baumwoll- und Pharma Lobbyisten und damit zum wohle bestimmter Wirtschaftszweige, aber auch aus dem unvermögen heraus Moral und Wertevorstellungen reflektiert nah an sich zu halten, dem Einzigen Ort wo sie dienen, beschnitten.
Zudem arbeiten die Polizisten an der Deutsch-Niederländischen Grenze, nach eigenen Aussagen für den Mülleimer, da die Anzeigen fallengelassen und Berichte schlussendlich nicht verwendet werden, da die Staatsanwaltschaft bei Geringfügigkeit das Verfahren einstellt. Bedenkt man nun, dass die Polizei stark unterbesetzt ist und Steuergelder verpuffen, wird die klaffende Logiklücke deutlich.
Daher spricht sich der Polizeipräsident von Münster Hubert Wimber und Amtsrichter Andreas Müller für eine Entkriminalisierung bzw. "alternative Drogenpolitik aus.
http://www.focus.de/politik/de…e-politik_aid_474758.html
Ein Ausszug aus dem Interview "Kiffer blockieren die Gerichte"
mit Amtsrichter Müller:
"Werner Graf: "Sie streben derzeit eine Normenkontrolle bezüglich des Cannabisverbotes vor dem Bundesverfassungsgericht an. Was ist das überhaupt und was sind ihre Ziele?"
Andreas Müller: "Hierfür muss ich ein kleines bisschen weiter ausholen. Vor gut 1,5 Jahren wurde in Berlin ein 20jähriger Junge mit 3,5 Gramm Cannabis erwischt. Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Brandenburg einen Strafantrag gegen den Jungen gestellt. Das Gericht wollte dieses Verfahren einstellen, die Staatsanwaltschaft aber nicht. Deshalb hat das Gericht internationale Gutachter gehört und eine Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums eingeholt; dies um die wirkliche Gefährlichkeit von Cannabis zu prüfen. In Folge dessen kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass das Cannabisverbot verfassungswidrig ist. Als Richter hat man dann nur eine Chance die Frage der Verfassungswidrigkeit durch eine Vorlage nach Artikel 100 GG durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Ich habe also die Frage an das BverG weitergeleitet"."
"Andreas Müller: ................andererseits weiß ich, dass viele Richter unabhängig von Ihrer politischen Einstellung das Cannabisverbot nicht für richtig erachten."
Reportage: Mit Kanonen auf Spatzen - Jugendliche Kiffer vor Gericht (u.a. mit Andreas Müller)
http://www.youtube.com/watch?v=eEOqTFoNYMo
Prohibitionsgegner Schildower Kreis - Netzwerk von Experten aus Wissenschaft und Praxis
Prof. Dr. jur. Dipl.-Psych. Lorenz Böllinger, Sprecher des Schildower Kreises erklärt, warum er für eine Wende in der Drogenpolitik eintritt und die repressive Drogenpolitik und die Prohibition gescheitert sind.
http://www.youtube.com/watch?v=uPuiaZYYubM
Schildower Kreis
Wir wollen auf die schädlichen Folgen der Drogenprohibition aufmerksam machen und legale Alternativen zur repressiven Drogenpolitik aufzeigen.
Im Schildower Kreis sind u.a. folgende Fachleute vernetzt:
Prof. Dr. habil Gundula Barsch, Dipl.-Psych. Lorenz Böllinger, Prof. Dr. Horst Bossong, Dr. Bernd Dollinger, Prof. Dr. Johannes Feest, Andreas Heimler, Prof. Dr. Henner Hess, Prof. Dr. Manfred Kappeler, Michael Kleim, Dr. Axel Klein, Dr. Nicole Krumdiek, Prof. Dr. jur. Cornelius Nestler, Dr. Bettina Paul, Dr. iur. habil. Helmut Pollähne, Prof. Dr. jur. Stephan Quensel, Dirk Schäffer, Prof. Dr. Sebastian Scheerer, Prof. Dr. Henning Schmidt-Semisch, Dr. Wolfgang Schneider, Prof. Dr. Heino Stöver, Dr. Rainer Ullmann, Dipl. FinW. Georg Wurth