Beiträge von MaxPower

    Habe die G15 refresh und für meine Zwecke (Ts3, Hardwareauslastung) reicht mir das monochrome Display.
    Mich lockt der Werbetrailer der G19 nicht, dass damit auch YoutubeVideos anschauen kann, denn ich schätze mal die meisten Leute haben direkt einen Monitor hinter der Tastatur stehen, auf dem man sicherlich mehr erkennt.

    Habe die G15 refresh und für meine Zwecke (Ts3, Hardwareauslastung) reicht mir das monochrome Display.
    Mich lockt der Werbetrailer der G19 nicht, dass damit auch YoutubeVideos anschauen kann, denn ich schätze mal die meisten Leute haben direkt einen Monitor hinter der Tastatur stehen, auf dem man sicherlich mehr erkennt.

    Habe die G15 refresh und für meine Zwecke (Ts3, Hardwareauslastung) reicht mir das monochrome Display.
    Mich lockt der Werbetrailer der G19 nicht, dass damit auch YoutubeVideos anschauen kann, denn ich schätze mal die meisten Leute haben direkt einen Monitor hinter der Tastatur stehen, auf dem man sicherlich mehr erkennt.

    Kann auch einen Monitor mit Led Hintergrundbeleuchtung empfehlen, wobei man auf die dynamischen Kontrastangaben der Hersteller getrost ignorieren kann, aber die Ausleuchtung ist nahezu perfekt.
    Mein Samsung XL2370 hat z.B. 5 Mio.: 1 und ich habe es deaktiviert, weil mich dieser ständige Wechsel gestört hat.
    Heutzutage ist eher 22-24 Zoll Standard und Full Hd ist auch nicht schlecht, wobei bei einem 22Zoller die Schrift relativ klein wird.
    Durch den Hdmi-Anschluß kann man auch Konsolen neuer Bauart anschließen oder Du nimmst Einen mit eingebauten TV-Tuner da passt alles ran und Du kannst noch dazu fernsehen.

    Kann auch einen Monitor mit Led Hintergrundbeleuchtung empfehlen, wobei man auf die dynamischen Kontrastangaben der Hersteller getrost ignorieren kann, aber die Ausleuchtung ist nahezu perfekt.
    Mein Samsung XL2370 hat z.B. 5 Mio.: 1 und ich habe es deaktiviert, weil mich dieser ständige Wechsel gestört hat.
    Heutzutage ist eher 22-24 Zoll Standard und Full Hd ist auch nicht schlecht, wobei bei einem 22Zoller die Schrift relativ klein wird.
    Durch den Hdmi-Anschluß kann man auch Konsolen neuer Bauart anschließen oder Du nimmst Einen mit eingebauten TV-Tuner da passt alles ran und Du kannst noch dazu fernsehen.

    Kann auch einen Monitor mit Led Hintergrundbeleuchtung empfehlen, wobei man auf die dynamischen Kontrastangaben der Hersteller getrost ignorieren kann, aber die Ausleuchtung ist nahezu perfekt.
    Mein Samsung XL2370 hat z.B. 5 Mio.: 1 und ich habe es deaktiviert, weil mich dieser ständige Wechsel gestört hat.
    Heutzutage ist eher 22-24 Zoll Standard und Full Hd ist auch nicht schlecht, wobei bei einem 22Zoller die Schrift relativ klein wird.
    Durch den Hdmi-Anschluß kann man auch Konsolen neuer Bauart anschließen oder Du nimmst Einen mit eingebauten TV-Tuner da passt alles ran und Du kannst noch dazu fernsehen.

    Eine der momentan am meisten diskutierten Video-on-Demand Portale, um Filme online zu schauen ist Kino.to. Das illegale Internetportal www.Kino.to, www.kino.1a.to oder www.moviestream.to bietet Dokumentationen, Serien und Filme online als Live-Stream an, die sofort, kostenlos und ohne Registrierung und lange Wartezeiten angesehen werden können. Kino.to hosted diese Filme bei Anbietern, welche eine begrenzte Menge von Online-Speicherplatz kostenlos zur Verfügung stellen und erzielt seinen Umsatz durch eingeblendete Werbebanner und Spenden von Mitgliedern.
    In Deutschland ist nach dem Urheberrecht das Herunterladen von “offensichtlich rechtswidrig” hergestellten oder rechtswidrig angebotenen Filmen nach § 53 des Urhebergesetz strafbar. Als Internetsurfer ist man aus diesem Grund womöglich in der Pflicht zu prüfen, ob es sich bei den Online Filmen um besondere Werbe-Angebote handelt, die von bestimmten Künstlern und Filmemachern evtl. legal und kostenlos angeboten werden (z.B. der Film “Home”) oder ob es sich eben doch um ein illegales, weil raubkopiertes Angebot handelt.
    Um ein illegales Angebot handelt es sich im Regelfall, wenn der Anbieter kein Recht hat den downloadbaren Inhalt anzubieten. Werden also z.B. aktuelle Filme online im Internet zum Download oder Stream angeboten, dann kann es sich unmöglich um ein legales Angebot handeln, da es ausgeschlossen ist, dass ein privater Anbieter bereits die Rechte zur Verwertung der Filme im Internet hat.
    Auf www.kino.to trifft genau der eben umrissene Sachverhalt zu. Hier gibt es neben kostenlosen Fernsehserien so ziemlich jeden aktuellen Film online als “offensichtlich illegalen” Download bzw. Stream. Vom Besuch dieser Webseite ist damit dringendst abzuraten. Nach den Kriterien des Bundesministerium der Justiz muss “für den jeweiligen Nutzer nach seinem Bildungs- und Kenntnisstand offensichtlich sein, dass es sich um eine rechtswidrige Quelle handelt.” (Quelle: heise.de)
    Mit Unkenntnis wird sich hier also kaum jemand mehr heraus reden können. Sowohl die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletztungen) als auch die MPAA (Motion Picture Association of America) haben bereits gerichtliche Schritte gegen die Betreiber von kino.to angekündigt.

    Eine der momentan am meisten diskutierten Video-on-Demand Portale, um Filme online zu schauen ist Kino.to. Das illegale Internetportal www.Kino.to, www.kino.1a.to oder www.moviestream.to bietet Dokumentationen, Serien und Filme online als Live-Stream an, die sofort, kostenlos und ohne Registrierung und lange Wartezeiten angesehen werden können. Kino.to hosted diese Filme bei Anbietern, welche eine begrenzte Menge von Online-Speicherplatz kostenlos zur Verfügung stellen und erzielt seinen Umsatz durch eingeblendete Werbebanner und Spenden von Mitgliedern.
    In Deutschland ist nach dem Urheberrecht das Herunterladen von “offensichtlich rechtswidrig” hergestellten oder rechtswidrig angebotenen Filmen nach § 53 des Urhebergesetz strafbar. Als Internetsurfer ist man aus diesem Grund womöglich in der Pflicht zu prüfen, ob es sich bei den Online Filmen um besondere Werbe-Angebote handelt, die von bestimmten Künstlern und Filmemachern evtl. legal und kostenlos angeboten werden (z.B. der Film “Home”) oder ob es sich eben doch um ein illegales, weil raubkopiertes Angebot handelt.
    Um ein illegales Angebot handelt es sich im Regelfall, wenn der Anbieter kein Recht hat den downloadbaren Inhalt anzubieten. Werden also z.B. aktuelle Filme online im Internet zum Download oder Stream angeboten, dann kann es sich unmöglich um ein legales Angebot handeln, da es ausgeschlossen ist, dass ein privater Anbieter bereits die Rechte zur Verwertung der Filme im Internet hat.
    Auf www.kino.to trifft genau der eben umrissene Sachverhalt zu. Hier gibt es neben kostenlosen Fernsehserien so ziemlich jeden aktuellen Film online als “offensichtlich illegalen” Download bzw. Stream. Vom Besuch dieser Webseite ist damit dringendst abzuraten. Nach den Kriterien des Bundesministerium der Justiz muss “für den jeweiligen Nutzer nach seinem Bildungs- und Kenntnisstand offensichtlich sein, dass es sich um eine rechtswidrige Quelle handelt.” (Quelle: heise.de)
    Mit Unkenntnis wird sich hier also kaum jemand mehr heraus reden können. Sowohl die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletztungen) als auch die MPAA (Motion Picture Association of America) haben bereits gerichtliche Schritte gegen die Betreiber von kino.to angekündigt.

    Eine der momentan am meisten diskutierten Video-on-Demand Portale, um Filme online zu schauen ist Kino.to. Das illegale Internetportal www.Kino.to, www.kino.1a.to oder www.moviestream.to bietet Dokumentationen, Serien und Filme online als Live-Stream an, die sofort, kostenlos und ohne Registrierung und lange Wartezeiten angesehen werden können. Kino.to hosted diese Filme bei Anbietern, welche eine begrenzte Menge von Online-Speicherplatz kostenlos zur Verfügung stellen und erzielt seinen Umsatz durch eingeblendete Werbebanner und Spenden von Mitgliedern.
    In Deutschland ist nach dem Urheberrecht das Herunterladen von “offensichtlich rechtswidrig” hergestellten oder rechtswidrig angebotenen Filmen nach § 53 des Urhebergesetz strafbar. Als Internetsurfer ist man aus diesem Grund womöglich in der Pflicht zu prüfen, ob es sich bei den Online Filmen um besondere Werbe-Angebote handelt, die von bestimmten Künstlern und Filmemachern evtl. legal und kostenlos angeboten werden (z.B. der Film “Home”) oder ob es sich eben doch um ein illegales, weil raubkopiertes Angebot handelt.
    Um ein illegales Angebot handelt es sich im Regelfall, wenn der Anbieter kein Recht hat den downloadbaren Inhalt anzubieten. Werden also z.B. aktuelle Filme online im Internet zum Download oder Stream angeboten, dann kann es sich unmöglich um ein legales Angebot handeln, da es ausgeschlossen ist, dass ein privater Anbieter bereits die Rechte zur Verwertung der Filme im Internet hat.
    Auf www.kino.to trifft genau der eben umrissene Sachverhalt zu. Hier gibt es neben kostenlosen Fernsehserien so ziemlich jeden aktuellen Film online als “offensichtlich illegalen” Download bzw. Stream. Vom Besuch dieser Webseite ist damit dringendst abzuraten. Nach den Kriterien des Bundesministerium der Justiz muss “für den jeweiligen Nutzer nach seinem Bildungs- und Kenntnisstand offensichtlich sein, dass es sich um eine rechtswidrige Quelle handelt.” (Quelle: heise.de)
    Mit Unkenntnis wird sich hier also kaum jemand mehr heraus reden können. Sowohl die GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletztungen) als auch die MPAA (Motion Picture Association of America) haben bereits gerichtliche Schritte gegen die Betreiber von kino.to angekündigt.