Kino.to ist für zuschauer legal !!

  • Ich rate inzwischen niemandem mehr auf diese Seite zu gehen. Die meisten meiner Bekannten würden sofort auf dieses "Oh ihr Player braucht ein Update" reinfallen und hätten schwuppdiwupp so ein blödes Softwareabo am Hacken und ich wäre dann für sie der Schuldige.


    Ne ne... Da schau ich lieber irgendwelche Hobbysachen auf youtube.com ist oft besser als solche dämlichen Serien oder Filme.

  • Also falls du als "Zuschauer" dein DivX so eingestellt hast das die Filme automatisch in voller länge auf deiner Platte landen ist es zu 100% strafbar. Ansonsten wird ja nur immer ein Teil Temporär auf deine Platte geladen. Da kann dir keiner was wollen. (Bisher)

  • Ich rate inzwischen niemandem mehr auf diese Seite zu gehen. Die meisten meiner Bekannten würden sofort auf dieses "Oh ihr Player braucht ein Update" reinfallen und hätten schwuppdiwupp so ein blödes Softwareabo am Hacken und ich wäre dann für sie der Schuldige.


    Ne ne... Da schau ich lieber irgendwelche Hobbysachen auf youtube.com ist oft besser als solche dämlichen Serien oder Filme.

    Wenn man darauf reinfällt ist auch nicht so schlimm, das wichtigste ist nicht bezahlen und sofort Kündigen.


    Hier ist das Musterschreiben von der Verbraucherzentrale:









    Einschreiben mit
    Rückschein



    Anbieter



    Adresse Datum:










    Ihre unberechtigte
    Forderung


    Rechnungs-Nr./ Kunden-Nr.



    Sehr geehrte Damen und
    Herren,






    mit Schreiben vom ..........................
    machen Sie einen Betrag in Höhe von ............ Euro für die angebliche
    Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.


    Ich bin jedoch davon
    überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen -
    Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.


    Sollten Sie anderer
    Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem
    Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen
    Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.


    Nach Inaugenscheinnahme
    Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist,
    offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde
    die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden
    Widerrufsbelehrung.
    Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an.
    Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über
    Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines
    Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige
    ich fristlos.


    Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser
    bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir
    ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.


    Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.



    Mit freundlichen Grüßen


    (Unterschrift)

  • Inzwischen wurde die Seite von der Kriminalpolizei durch Veranlassung der GVU geschlossen. Auf der Seite heisst es:


    Zitat

    "Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
    Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
    Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
    Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen."


    Auf Gulli ist hierzu zu lesen:


    Der Einsatz wurde mit maximalen personellen Mitteln unterstützt. So durchsuchten allein in Deutschland über 250 Polizisten und Steuerfahnder sowie 17 Datenspezialisten bundesweit und vor allem zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume sowie Rechenzentren. Insgesamt wurden bisher 13 Personen verhaftet. Nach einer Person wird noch gefahndet. Die Domain kino.to ist gegenwärtig nicht zu erreichen. Dies ist auf die Beschlagnahmung seitens der Polizei zurückzuführen.


    Darüber hinaus wurden mehrere Streamhoster ebenfalls vom Netz genommen. Auf den Hostern waren die urheberrechtlich geschützten Filmmaterialien bereitgehalten worden. Kino.to selbst verwies auf diese Angebote. Nach Angaben der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ist der Grund dieser massiven AKtion der "Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerblichen Begehung von Urheberrechtsverletzungen". Dies bestätigt auch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einer Presseinformation.


    Seinen Lauf nahm diese Aktion am 28. April 2011. Zu diesem Zeitpunkt hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) einen Strafantrag gegen kino.to gestellt. Im Vorfeld war jahrelang gegen die Köpfe hinter kino.to ermittelt worden.


    Wie die GVU mitteilt, führten die Erkenntnisse zum System kino.to darauf hin, dass es sich um "ein arbeitsteiliges parasitäres Geschäftsmodell" handelt, welches "auf Grundlage von systematischen Verletzungen von Urheber- und Leistungsschutzrechten einzig zu dem Zweck etabliert wurde, allen Beteiligten dauerhafte Einkünfte aus illegalen Profiten zu verschaffen."


    Aufgrund mehrerer Indizien habe man außerdem herausgefunden, dass es eine enge Verflechtung zwischen diversen Streamhostern sowie der Website kino.to gibt. Man verfüge darüber hinaus über Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht gegen diese Hoster begründen, wonach diese aktiv zum Funktionieren von kino.to beitrugen.


    Dies findet seine Grenzen aber nicht darin, dass sie schlicht die Inhalte gehostet haben. Die GVU geht aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass einige Hoster einzig aus dem Zweck gegründet wurden, das System kino.to am laufen zu halten. Darüber hinaus sollen die Verantwortlichen von kino.to einige Hoster selbst betrieben haben.


    Die GVU schätzt, dass kino.to auf erhebliche Werbeeinnahmen zurückgreifen kann. Dies geschehe durch die wiederholten Werbeeinblendungen sowie die Vermittlung von Premium-Zugängen der diversen, dort angebotenen Hoster. Diese Erkenntnisse waren auch Teil des Strafantrags, der an die Generalstaatsanwaltschaft Dresden übermittelt wurde.


    Federführend bei diesem Zugriff war die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES). Nachdem der Strafantrag eingereicht wurde, ermittelten diese ebenfalls weitere relevante Details und zogen auch andere Dienststellen zur Unterstützung heran. Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnte der Anfangsverdacht konkretisiert werden, so dass bei den zuständigen Gerichten Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle beantragt und erlassen wurden. Die Ermittlungen dauern zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch an.


    Quelle: http://www.gulli.com/news/inte…en-bei-kino-to-2011-06-08

  • Ich finde es einfach typisch für den Deutschen Staat.


    Leute die brennen od Filmstreaming betreiben haben keine Chance auf einen fairen Prozess, wobei natürlich die Kinderschänder und ähnliche Gewalttäter auf Bewährung od Kaution freigelassen werden.


    Also ist ein Menschenleben weniger wert als die "Steuerhinterziehung" .. danke Deutschland *daumen hoch*

  • Rest in Peace - allerdings muss ich sagen, war ich wohl einer der wenigen, die dort kaum geguckt haben. Wenn ich was sehn wollt, gabs genug alternativen, war echt nicht notwendig. Außer für Serien natürlich - aber die meisten Serien interessieren mich nicht sonderlich.


    Aber es wird immer Seiten wie Kino.to geben, von daher weiß ich eh nicht was das soll. Angstmacherei oder sowas. Sollen mal lieber Kinderporn stoppen oder ein paar Banker einsperren.

  • Ist zwar bissl lang her aber für die neuen leser sicherlich auch nich übel. Wenn man die Startseite von Kino.to aufruft kommt dieser text ;)
    Die Kriminalpolizei weist auf Folgendes hin:
    Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der
    Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von
    Urheberrechtsverletzungen geschlossen.
    Mehrere Betreiber von KINO.TO wurden festgenommen.
    Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder
    vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

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