FEAR Uncut Patch

  • Natürlich nicht ;) aber ich glaube ich weiß warum die Version nicht gesperrt ist.
    Die ist gar nicht auf dem Index, da die US-Version gar nicht geprüft wurde :).
    Sierra/Vivendi hat die bislang gar nicht in DE veröffentlicht. :D

  • die wurde trotzdem indiziert egal ob das Spiel bei uns veröffentlicht wurde oder nicht.


    Indizierung engl. PC-Version (Demo):
    BAnz. Nr. 248 vom 31.12.2005 (Liste A)


    Indizierung engl. PC-Version:
    BAnz. Nr. 21 vom 31.01.2006 (Liste A)


    Indizierung engl. PC-Version (Director's Edition):
    BAnz. Nr. 21 vom 31.01.2006 (Liste A)



    darunter fällt auch die gog version in ihrer platinum edition.
    und wenn mal was nicht indiziert ist dann greift die folgeindizierung wegen inhaltsgleichheit zu schon indizierten versionen.

  • Hmm, danke für die Erläuterung aber das stimmt nicht so ganz. Die BPJM wird NUR auf Antrag tätig und JEDE Version muss geprüft werden. Das mit der Folgeindizierung wird gerne verbreitet, ist aber nicht richtig.
    Ich habe mich mal intensiv damit beschäftigt.


    http://www.bundespruefstelle.d…m,sprache=de,rwb=true.pdf


    Folgeindizierung bedeutet, dass ein Titel, der von der Liste gestrichen werden soll, erneut geprüft und dann evtl. wieder indiziert wird.


    Inhaltsgleichheit greift bei Fortsetzungen (z.B. Quake II) und löst ein beschleunigtes I-Verfahren aus, das i.d.R. zur Indizierung führt.


    Die FEAR US-Version ist aber auch am 31.1.2006 durch die BPJM indiziert worden (Liste A). ;(

  • hab ich ja auch angeführt dass es indiziert ist.
    wenn Spiele neu aufgelegt werden oder als software Pyramide Version erscheinen dann wird das Spiel wenn die erstauflage schon indiziert war wegen inhaltsgleichheit auch indiziert, dass ist zumindest der wortlaut als begründung wenn irgendwas auf den index kommt was vorher schon mal indiziert war als andere version.


    hier als Beispiel Dead Rising:




    Dead Rising
    Xbox One, US-Version
    Capcom USA Inc., San Francisco/USA
    Das oben aufgeführte Xbox One-Spiel ist im Wesentlichen inhaltsgleich mit dem bereits indizierten Xbox 360-Spiel „Dead Rising“, EU-Version, ediert und vertrieben von CE Europe Ltd., London/GB, indiziert durch Entscheidung Nr. VA 2/06 vom 14. September 2006, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 179 vom 16. September 2006, bestätigt durch Entscheidung Nr. 5444 vom 2. November 2006, bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 225 vom 30. November 2006 (Listenteil B).
    Entscheidung Nr. I 38/17 vom 11. Mai 2017
    (Pr. 175/17)


    das meinte ich mit folgeindizierung wegen inhaltsgleichheit.
    neu aufgelegt aber das selbe wie vor 11 jahren die erstauflage.

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