Und aus aktuellem Anlaß etwas das uns alle betrifft; Es geht um die Freiheit von Angeboten für Erwachsene (ja auch das Thema Games ist betroffen) und die Abmahnwillkühr im Internet. Vielleicht kann etwas gegen das kommende Gesetz zum JMStV erreicht werden. Dafür müssen alle ihre Stimme abgeben: http://jmstv-ablehnen.de/
[Blockierte Grafik: http://www.cowboy-of-bottrop.de/wp-content/plugins/wp-jmstv/templates/kindernet.jpg]
sehr passend zum Thema (quelle http://www.cowboy-of-bottrop.d…mstv-ich-protestiere-mit/)
Worum geht es überhaupt?
ZitatAlles anzeigenIn den vergangenen Tagen konnte man allgemein auf diversen Internet-Seiten, den üblichen sozialen Netzwerken usw. einiges zum umstrittenen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) lesen.
Seit einigen Stunden gibt es auch diverse Beiträge, die quasi Entwarnung geben wollen und erklären, dass die Blogs gar nicht davon betroffen sind. Da wird dann auch gerne mal der Link zur Fragen- und Antworten-Seite der FSM zum JMStV herumgereicht, dabei wird jedoch immer wieder vergessen1, dass die FSM eine der Lobbygruppierungen ist, die vom JMStV am ehesten profitiert – und nicht nur, weil FSM-Mitglieder wie die Telekom ihre Softpornos ohne größere – wie bisher (dank dem aktuell seit 2003 gültigen JMStV) – Zwänge im Netz verbreiten können, sondern auch weil die Mitgliedschaft bei der FSM und die damit verbundenen Dienstleistungen (wie z.B. die Übernahme der Funktion des Jugendschutzbeauftragten) mal eben locker einen vierstelligen Jahresbeitrag2 kosten.
Der von mir überaus geschätzte Strafrechtsanwalt Udo Vetter (bekannt vom lawblog.de) hat heute den Beitrag Warum Blogger gelassen bleiben können veröffentlicht und bezieht sich damit auf den JMStV, der – um es mal salopp zu formulieren – für Blogger ja gar nicht so schlimm sei.
Um es jedoch mal etwas deutlicher auszudrücken: Ich halte die “Entwarnung” von Udo Vetter in Sachen JMStV für falsch und seinen Beitrag von der Wirkung her sogar für gefährlich – denn natürlich ist Udo Vetter nicht irgendwer, sondern der bekannte Rechtsanwalt und somit für viele die juristische Instanz. Auch wenn ich natürlich kein Rechtsanwalt bin, beschäftige ich mich seit rund einem Jahr intensiv mit dem JMStV, und sehe daher das ganze etwas anders und kann nur davor warnen, das jetzt als apodiktische Wahrheit anzusehen – schließlich gilt ja bekanntlich der Spruch “Zwei Juristen, drei Meinungen”, wie mir Udo Vetter heute eh gestern noch persönlich gesagt hat (denn wir hatten uns am Rande einer Veranstaltung in Düsseldorf getroffen, wo ich ihm mitteilte, dass ich bei einigen Passagen seines Beitrages Bauchschmerzen habe).
Doch selbst wenn Udo Vetter recht haben sollte und die von mir vertretene Position (die auch andere Anwälte, die sich auf das IT-Recht spezialisiert haben, so teilen) falsch ist, zeigt sich hier auch wieder ein Problem des JMStV – man kann da alles mögliche hinein interpretieren und alle möglichen Interpretationen sind irgendwie durch den JMStV gedeckt. Zur Not dann durch die kommentierte Begründung des JMStV, die an manchen Punkten diametral gegenüber den Aussagen des eigentlichen Staatsvertrages argumentiert (was ja auch in der Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag bereits thematisiert wurde).
Zum eigentlichen Beitrag von Udo Vetter:
Ich greife jetzt exemplarisch einige Punkte des Beitrages von Udo auf und schreibe dazu, was meiner Meinung nach davon zu halten ist.
Geplante Schließung von Blogs
Udo Vetter hat meiner Meinung nach natürlich recht, wenn er in Sachen geplante dauerhafte Abschaltung von Blogs, wie sie zum Teil angekündigt worden sind, glaubt, dass der “politische Flachsinn [die Rede ist vom JMStV; Anm. d. Bloggers] nicht durch Resignation besiegt” werden kann. Es interessiert schlicht und ergreifend niemanden von der Politik ob ein Blog abgeschaltet wird oder nicht. Wir haben ja schließlich nicht das erste Quartal des Jahres 2010 und es geht nicht um das Wir in NRW-Blog, dessen Enthüllungen sicherlich zum Teil sich auch auf das Ergebnis der Landtagswahlen ausgewirkt haben.
Kennzeichnungspflicht
Dazu schreibt Udo Vetter:
Das größte Schreckgespenst ist die Alterskennzeichnung. Wie soll man die Beiträge aus drei, vier, fünf Jahren Bloggerei auf ihre Jugendgefährdung sichten? Die Frage ist schon mal falsch gestellt. Es gibt, entgegen vieler Darstellungen, keine generelle Pflicht zu einer Alterskennzeichnung.
Formaljuristisch hat er recht. Praktisch eigentlich nicht. Denn wenn man im Internet publiziert hat man dann eigentlich zumindestens das Ziel, das man gelesen wird. Was bringt einem das schönste Wir in NRW-Blog3 wenn dessen Enthüllungen niemand gelesen hätte?
Da mit Einsatz der Filtersoftware für den JMStV damit zu rechnen ist, dass dieser Filter immer mehr genutzt wird (man darf davon ausgehen, dass bei öffentlichen Einrichtungen wie Schulen das ganz schnell der Fall sein wird), muss man seine Internet-Seite kennzeichnen, um nicht Gefahr zu laufen, dass man zwar gemäß der brecht’schen Radiotheorie selber sendet, aber niemand die entsprechende Frequenz einstellen kann um mitzuhören, da die Filtersoftware möglichst so genutzt werden sollte, dass Inhalte ohne Kennzeichnung eben nicht zur Verfügung stehen.
Alterseinstufung 16 und 18: Kaum notwendig
Udo Vetter schreibt:
Ich habe unendlich viele Blogs in meinem Reader. Bei einer Durchsicht eben ist mir kein einziger Beitrag aufgefallen, der so hart war, dass jemand auch nur ernsthaft eine Altersfreigabe erst ab 16 oder gar 18 Jahren fordern könnte.
Das Experiment zur Alterseinstufung von Webseiten nach dem JMStV hat gezeigt, dass das ganze nicht einfach ist festzulegen. Wer hätte beispielsweise gedacht, dass Bilder eines Hundes aus dem Tierheim erst ab 18 Jahre geeignet sind? Aktuelles Beispiel – welches ich auch dem JMStV-Befürworter Marc Jan Eumann genannt habe und was von ihm nicht widerlegt wurde – ist die Diskussion um Stuttgart 21. Man erinnert sich vielleicht noch an den “Schwarzen Freitag”, wo Demonstranten im Schlosspark mit Wasserwerfern vertrieben werden sollten. Ein Bild eines Rentners, der durch die Wasserstrahler äußerte Augenverletzungen erlitt, ging dabei durch die Medien. Dieses Bild kann ohne weiteres als entwicklungsbeeinträchtigend gelten und eine Einstufung “ab 16 Jahren” (wenn nicht sogar “ab 18 Jahren) erhalten.
Entwicklungsbeeinträchtigend ist – das nur am Rande – ein sehr schwammiger Begriff. Unter der alten CDU/FDP-geführten Landesregierung wurde beispielsweise Schulmaterial zum Thema Homosexualität nicht mehr ausgegeben, da dies politisch nicht gewollt war, während die inzwischen amtierende rot-grüne Landesregierung eben diesen Ratgeber zu diesen Fragen wieder freigegeben hat.
Altersstufe “ab 12 Jahre
Hier schreibt Udo Vetter, dass dieses Altersstufe (die ja noch “einfacher” zu erreichen ist) falsch verstanden würde. Der Wortlaut des JMStV-E (siehe auch den Beitrag Mein Blog bleibt online von Rechtsanwalt Thomas Stadler) zeigt deutlich auf, dass auch Inhalte “ab 12 Jahre” entsprechend zu kennzeichnen sind. Insofern muss man auch Robert Basic, der in seinem Blog von JMStV: dont panic, Blogger brauchen keine Alterskennzeichen schreibt.
Filterung auf Providerseite
Wenn Medienpolitiker behaupten, dass die Filtersoftware für den JMStV nur auf den einzelnen Rechnern installiert werden soll und das ganze auf freiwilliger Basis geschehen soll – dann glaube ich ihnen das wirklich. Dass jedoch Begehrlichkeiten geweckt werden, sobald mal eine entsprechende juristische und technische Basis gelegt wurde, dürfte klar sein. Man erinnere sich nur daran, wie schnell in Bezug auf das Zugangserschwerungsgesetz die – zur Zeit nur ausgesetzten – Netzsperren auch für diverse andere Inhalte gefordert wurden. Ein anderes Beispiel ist hier die LKW-Maut, bei der die Erfassungstechnologie ursprünglich nur für die Abrechnung verwendet werden sollte, was jetzt inzwischen auch schon geändert wurde.
Wer weiß ob nicht – nach möglicher Etablierung der Filtersoftware – man feststellt, dass das ganze System nicht richtig funktioniert und man jetzt daher den Umweg direkt über die Provider gehen muss, die dann die Filtersoftware zentral zu installieren haben.
Haftung für Blogkommentare und Foren
Udo Vetter schreibt:
Bei vernünftiger Auslegung dürfte sich also an dem Grundsatz nichts ändern, dass Kommentare und Foreneinträge den Seitenbetreibern frühestens zugerechnet werden, wenn er auf Probleme hingewiesen wurde. Es dürfte auch nach dem JMStV keine Pflicht geben, usergenerierten Content eigenständig zu prüfen.
Die Betonung liegt auf “vernünftig”. Schon jetzt gibt es bekanntlich Gerichte in Deutschland, die sich an diese grundsätzlichen Regelungen aus dem Telemediengesetz (TMG) nicht wirklich halten. Leider kann man meiner Meinung nach in Bezug auf den JMStV das Wort “vernünftig” nicht wirklich in einen Kontext bringen. Insofern ist das bei weitem natürlich nicht gesichert, denn vor allem spricht § 5 (3) JMStV von einer “Einbeziehung” anderer Inhalte. Es müsste also doch vorab geprüft werden, das Haftungsprivileg des TMG würde insofern also wegfallen.
Der Jugendschutzbeauftragte für Blogs
Hierzu schreibt Udo Vetter:
Wer nicht nur auf rein privater Ebene ins Internet schreibt, muss einen Jugendschutzbeauftragten nennen und eine E-Mail-Adresse angeben, über die der Beauftragte schnell erreichbar ist. Der Jugendschutzbeauftragte soll zwar die nötigen Fachkenntnisse haben. Das bedeutet aber nicht, dass er hierfür eine besondere Fortbildung nachweisen muss. Jeder Blogger, der sich die Fachkenntnisse zutraut (und wer tut das nach Lektüre dieses Beitrags nicht?) kann demnach sein eigener Jugendschutzbeauftragter sein.
Kaum jemand schreibt “auf rein privater Ebene”, denn bei sehr vielen Angeboten ist man rechtlich gesehen kein Privatangebot mehr. Da reicht schon der Google AdSense-Block, mit dem man versucht die Serverkosten hereinzuholen – aber auch das Werbebanner des Gratis-Webhosters, welches man unter Umständen in seinem kostenlosen Blog eingebunden hat.
Das man sein eigener Jugendschutzbeauftragter sein kann ist angesichts der Regelungen des § 7 JMStV auch eher unwahrscheinlich, hier dürften wahrscheinlich Konkretisierungen über die Art der Qualifikation noch erfolgen. Robert Basic glaubt übrigens nicht, dass man einen Jugendschutzbeauftragten hat, sondern dass das nur “für Pornoblogger mit geschäftmäßiger Anmutung sein” soll. Das Stuttgart 21-Beispiel oben zeigt das Gegenteil, denn mit einem solchen Bild hätte man ein entwicklungsbeeinträchtigendes Angebot und bräuchte den Jugendschutzbeauftragten.
Im übrigen ist der Jugendschutzbeauftragte auch für Suchmaschinen notwendig. Gut, hier sind klar Google & Co. gemeint. Aber hat nicht jedes Blog auch eine interne Suchmaschine? Theoretisch wäre damit jede Seite mit Such-Funktion also davon betroffen. Das nur mal als weitere Anregung zur Diskussion…
Am Rande: Anbieterbegriff
Beim JMStV-Entwurf fällt auf, dass er je nach Person/Gruppe unterschiedlich aufgefasst wird. Das kann noch zukünftig interessante Entwicklungen geben. In der Anhörung des nordrhein-westfälischen Landtages wurde ja klar, dass einzelne Gruppen den Anbieterbegriff sehr unterschiedlich auslegen. Ist nur der Autor der Anbieter eines Blogs und muss sich um den Jugendschutz kümmern? Oer ist Anbieter gerade die Person bzw. die Firma, die für die technische Betreuung der Internet-Seite zuständig ist?
JMStV als ein praxisuntaugliches Monstrum
Zur abschließenden Feststellung Udo Vetters
Das gesamte Projekt blendet außerdem aus, dass das Internet ein globales Medium ist und der weitaus größte Rest der Welt sicher keinen Bedarf sieht, ausgerechnet am deutschen Wesen zu genesen. Insofern ist der JMStV ein praxisuntaugliches Monstrum.
kann ich nur zustimmen: Der JMStV IST ein praxisuntaugliches Monstrum.
Quelle: http://www.pottblog.de/2010/12…irkungen-auf-blogs-irren/
Und hier nochmal der Link zur Stimmabgabe: http://jmstv-ablehnen.de/
Wie gesagt, es ist nicht sicher ob es noch was bringt aber Deutschland muss endlich mal aufstehen und sich gegen schleichende Zensur wehren!